Curriculaänderungen
Informationen rund um die neuen Studienpläne (Curricula)
FAQ – Fragen über Fragen
Muss ich umsteigen?
Nein, Studierenden mit bisherigem (‘altem’) Studienplan haben bis 30. September 2021 (4 Jahre) Zeit, mit dem bisherigen Studienplan abzuschließen.
Soll ich umsteigen?
Ob Umsteigen zweckmäßig ist, hängt vom individuellen Studienfortschritt ab. Am besten ist es daher, sich mit den Unterlagen seines aktuellen Studienforschrittes mit KollegInnen der Studienrichtungsvertretung zu besprechen.
Neue STEOP? Was gilt für mich, wenn ich umsteige?
Für Umsteiger gilt die neue STEOP.
Wie kann ich umsteigen?
Änderungen müssen der Studien- und Prüfungsabteilung bekannt gegeben werden. Diese befindet sich im Hauptgebäude im ersten Stock.
Welche LVs muss ich nun tatsächlich absolvieren?
Es sind die LVs zu absolvieren, die im aktiven Studienplan (Uni Graz Online Vistenkarte) stehen.
Wer den bisherigen weiterstudiert: die LVs des bisherigen.
Alle, die sich für den neuen Studienplan entscheiden: die LVs des neuen Studienplans.
Alle, die im Herbst beginnen, starten mit dem neuen Studienplan.
Ich habe LVs absolviert, die im neuen Studienplan nicht mehr vorkommen — verliere ich diese ECTS wenn ich umsteige?
Nein — für jede absolvierte LV im alten Studienplan gibt es eine Anrechnung für eine LV im neuen Studienplan.
Eine Liste dieser Anrechnungen findet sich im neuen Studienplan im Kapitel ‘Anerkennungsliste’.
Muss ich LVs des neuen Studienplans nachholen?
Nein, wenn weiter nach dem alten Studienplan studiert wird.
Beim Umsteigen in den neuen Studienplan hängt es vom Studienfortschritt ab, welche neuen LVs absolviert werden müssen.
Welche LV des alten Studienplans für welche LV des neuen Studienplans anerkannt wird, steht in der Anerkennungsliste des neuen Studienplans.
Es wird neue LVs geben / Bisherige LVs werden verschwinden — Habe ich etwas umsonst gemacht?
Absolvierte ECTS bleiben auf alle Fälle bestehen. Keine absolvierte LV wurde umsonst gemacht — die Anerkennungsliste im neuen Curriculum listet auf, welche der ‘alten LVs’ für welche neuen LVs anerkannt werden.
Wer nach altem Studienplan abschließen möchte, findet dort auch alle LVs, die ab jetzt für nicht mehr angebotene LVs zu absolvieren sind.
Die Anerkennungsliste funktioniert automatisch, ist aber nicht verpflichtend: jede andere LV, die inhaltlich entspricht, kann dem studienrechtlichen Organ zur Anerkennung für eine ‘alte’ aber auch eine ’neue’ LV vorgelegt werden (passiert oft im Zuge von Auslandasaufenthalten). Allerdings sollte unbedingt vorher geklärt werden, ob mit der Anerkennung zu rechnen ist.
Wozu gibt es einen neuen Studienplan?
Es ist wichtig ein Studium ständig auf den neuesten Stand zu bringen, um die Qualität dieses zu gewährleisten. In diesem Sinne werden Lehrveranstaltungen verändert, erneuert und verbessert. Das Studium Umweltsystemwissenschaften ist historisch gesehen ein sehr „junges“ Studium und es wird deshalb auch ständig weiterentwickelt.
Der neue Studienplan soll also eine Optimierung, eine Weiterentwicklung, eine Verbesserung sein, um Inhalte, Werte und Kompetenzen zu erweitern und zu vermitteln.
Für Studierende im alten Studienplan: Wir können euch auf jeden Fall empfehlen, dass ihr die neuen Lehrveranstaltungen im Rahmen der GWF oder FWF absolviert.
Wer hat den neuen Studienplan erarbeitet?
Die neuen Studienpläne wurden in den vergangenen zwei Jahren von Vertretern der Studierenden, des Mittelbaus und der Professoren erarbeitet. Hierzu wurden in ständigen Arbeitssitzungen in der Curriculakommission (Uni Graz) und der Studienkommission (TU Graz) gemeinsam Ideen diskutiert und Lösungen erarbeitet.
Eine abschließende Genehmigung erfolgte am 17.05.2017 (NAWI-Tech) bzw. am 28.05.2017 (BW, Geo, IE, VWL)
Übersicht der Änderungen in den jeweiligen Curricula:
Es haben sich sowohl Lehrveranstaltungen aus dem Überbau (Betrifft alle Schwerpunkte) also auch fachspezifische LVs geändert. Alle Änderungen seht ihr in den nachfolgenden Tabellen.
Betriebswirtschaft
Geographie
NAWI-Tech
Volkswirtschaftslehre
Industrial Ecology
Änderungen beziehen sich nur auf den Graz-Teil.