FAQs
Im Laufe des Studiums treten immer wieder Fragen verschiedenster Art auf. Doch ihr seid damit nicht allein! Daher haben wir gemeinsam mit dem USW-Koordinationsbüro die häufigsten Fragen gesammelt und für euch beantwortet. Hier findet ihr einen Auszug von gesammelten Fragen und Antworten.
Sind die Studien der Umweltsystemwissenschaften zugangsbeschränkt? (↑)
Ab dem Wintersemester 2023/24 gibt es für die Studiengänge der Umweltsystemwissenschaften keine Zulassungsverfahren durch Aufnahmeprüfungen mehr!
Für die Zulassung zu den Bachelorstudien Umweltsystemwissenschaften mit den Fachschwerpunkten Betriebswirtschaft, Geographie oder Volkswirtschaftslehre ist mit dem Wintersemester 2023/24 die Zugangsregelung bis auf weiteres ausgesetzt. Auch der Fachschwerpunkt Naturwissenschaften-Technologie bleibt weiterhin frei zugänglich. Wichtig ist, dass man sich bis zur jeweiligen Frist zum Studium registriert!
Für die Masterstudien gibt es jeweils inhaltliche Zulassungsvoraussetzungen, welche im Curriculum festgelegt sind (außer für AbsolventInnen des jeweilig vorausgehenden USW-Bachelorstudiums). Eine Zulassungsprüfung wie bei den Bachelorstudien gibt es nicht.
Wie kann ich ein Studium an der Universität Graz beginnen? (↑)
Um ein Studium an der Universität Graz beginnen zu können, ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife (Matura) notwendig. Dieser kann einerseits durch einen Abschluss einer Höheren Schule (AHS, BHS, HTL, HBLA, etc.) erbracht werden oder durch eine Studienberechtigungsprüfung im jeweiligen Fachgebiet. Die Datenerfassung zur Inskription (notwendig für alle Studienrichtungen!) erfolgt zunächst online. Dabei werden die persönlichen Daten und die Studienwahl erfasst sowie ein Termin für die persönliche Anmeldung, die Inskription, in der Studien- und Prüfungsabteilung ausgewählt. Mit der Inskription während der allgemeinen Zulassungsfrist und dem Einzahlen des ÖH-Beitrages wird man zu einer/m ordentlichen Studierenden der Uni Graz. Für Internationale Studierende gibt es gesonderte Zulassungsmodalitäten.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich in einem USW Masterstudium inskribieren möchte, aber kein USW Bachelorstudium gemacht habe? (↑)
An die Studien-und Prüfungsabteilung (STPA). Genaue Informationen gibt es auf der Homepage der STPA. Verbindliche Auskunft über eine Zulassung erhält man nur durch den offiziellen „Antrag auf Zulassung zum Masterstudium“. Der Antrag kann jeweils nur mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium gestellt werden — für die Überprüfung der Voraussetzungen werden die absolvierten Lehrveranstaltungen eines Bachelorstudiums sowie optional ergänzende Zusatzqualifikationen (Bedingungen: tertiäre Bildungseinrichtungen, ausgewiesene ECTS sowie positive Beurteilung) herangezogen. Die STPA leitet dies an die Curricula Kommission weiter und der/die Studierende erhält in Folge einen Bescheid, ob man zum Masterstudium zugelassen wird und welche Auflagen gegebenenfalls erfüllt werden müssen. In der Regel kann eine solche Prüfung bis zu einem Semester dauern. Wird ein positiver Bescheid mit Auflagen ausgestellt, dann sind die Auflagen im Laufe des Masterstudiums zu absolvieren.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen zu den Masterstudien finden sich in den jeweiligen Mastercurricula.
Besteht die Möglichkeit sich einen individuellen Studienplan für USW zu erstellen? (↑)
Ja, und diese Möglichkeit wird auch zuweilen genutzt. Der Antrag und nähere Informationen sind hier zu finden. Vorgehensweise: Antrag stellen bei der Studien- und Prüfungsabteilung; Studienplan erstellen; Mustercurriculum/Kurse/ECTS/Qualifikationsprofil/USW-Überbau benutzen. Das Koordinationsbüro stellt auf Anfrage gerne entsprechende Textbausteine zur Verfügung und unterstützt bei der Erstellung des individuellen Studienplans.
Studienplan wechseln (↑)
Der Studienplan kann nur persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung gewechselt werden. Es kann nicht auf auslaufende Studienpläne umgestiegen werden!
Nach dem erfolgreichen Umstieg müssen Prüfungen, die nicht automatisch übernommen worden sind, anerkannt werden. Auch Prüfungen, welche dem freien bzw. umweltorientierten Wahlfach zugeordnet werden sollen, müssen in dem Fall angerechnet werden!
Beurteilungspflicht der Lehrenden (↑)
Lehrende müssen die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Erbringung dieser, beurteilen.
UG 2002 §75 Abs 4: Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Studierenden ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Universität und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind.
Studienbeitrag (↑)
Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierenden an allen österreichischen Universitäten (ausgenommen befristet oder generell vom Studienbeitrag befreite Studierende).
Ordentliche Studierende aus Österreich, einem EU- oder EWR-Staat und Studierende, denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie InländerInnen (z.B. Konventionsflüchtlinge), sind für die Mindeststudiendauer Ihres Studiums plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit.
Während der beitragsfreien Zeit ist für eine gültige Fortsetzungsmeldung nur der ÖH-Beitrag in Höhe von €21,20 zu entrichten. Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, so sind der Studienbeitrag (€ 363,36) und der ÖH-Beitrag zu entrichten. Die Höhe des Studienbeitrags für Drittstaatenangehörige (weder österreichische noch EU-Bürger) beträgt 726,72€.
Beihilfen, etc. (↑)
Solltet ihr Informationen zu Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe, Stipendium, Wohnbeihilfe, Mensastempel, etc.) benötigen, wendet euch bitte immer an die entsprechenden Stellen (Finanzamt, Stipendienstelle, etc.) bzw. an das Sozialreferat der ÖH (1. Stock, Harrachgasse 21).
Ist ein Studieneinstieg im Sommersemester möglich? (↑)
Ja, es ist möglich im Sommersemester mit dem Studium zu beginnen. Allerdings ist zu bedenken, dass nicht alle STEOP-Vorlesungen auch im Sommersemester abgehalten werden. Es gibt zu diesen STEOP-Vorlesungen allerdings mindestens 2 Prüfungstermine pro Semester. Bei zugangsbeschränkten Fachschwerpunkten muss allerdings das entsprechende Zulassungsverfahren schon absolviert worden sein.
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Wieso stehe ich nach der Anmeldung bei allen Lehrveranstaltungen auf der Warteliste? (↑)
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter immer auf die Warteliste. Nach Ablauf der Anmeldefrist, werden dann anhand der vorgeschriebenen Reihungsverfahren die Fixplätze zugeteilt. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter erfolgt die Fixplatzvergabe am Anmeldetag um 23:59 Uhr.
Bachelorarbeit (↑)
Eine Bachelorarbeit ist laut den jeweiligen Curricula in bestimmten Fächern zu verfassen. Es ist jedoch auch möglich, die Arbeit in einem anderen Fach zu schreiben, sofern eine Betreuungsperson gefunden wird und diese damit einverstanden ist. Zudem muss dies durch den Vorsitzenden der Curricula-Kommission genehmigt werden. Das entsprechende Formular ist hier zu finden.
Sollte die Arbeit an einer anderen Universität geschrieben werden (z.B. im Zuge eines Auslandssemesters) muss ein/e HauptbetreuerIn an der Uni Graz gefunden werden. Die Betreuung an der Gastuniversität wird als Nebenbetreuung geführt.
Ausnahme: NAWI-Tech Studierende, die ihre Arbeit an der Uni Graz oder TU schreiben, sind davon nicht betroffen.
Bachelorarbeiten müssen nicht gebunden werden, eine Plagiatsprüfung ist jedoch verpflichtend. Da sich der Aufbau, die Zitierweise und die Formatierungsvorgaben von Institut zu Institut unterscheiden, sind diese Vorgaben bei dem/der Betreuer/in einzuholen. Als Orientierung gibt es einen Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten vom USW-Institut.
Masterarbeit (↑)
Für das Verfassen einer Masterarbeit wird die Betreuungszusage einer/s habilitierten Lehrenden benötigt – die entsprechenden Formulare sind hier für die Schwerpunkte BW, Geo und VWL sowie hier für NAWI-Tech zu finden. Die Masterarbeit selbst ist nicht an den Inhalt einer LV geknüpft, allerdings müssen im Rahmen der Masterprüfung zwei LVs gewählt werden, welche neben der typischen Defensio prüfungsrelevant sind. Da sich das Procedere von Institut zu Institut unterscheidet, müssen Masterstudierende sich vor Ort selbst über den Ablauf informieren. Als Orientierung sei hier auf den Ablauf am USW-Institut verwiesen.
Um zur Masterprüfung antreten zu können, müssen sowohl alle LVs als auch die Masterarbeit positiv absolviert sein. Um den Termin für die Masterprüfung fixieren zu können, muss auch das Protokollblatt zum Studienabschluss am Prüfungsreferat des zuständigen Dekanats abgegeben worden sein.
Eine Masterarbeit kann zudem nicht für mehr als ein Masterstudium geschrieben werden, auch wenn sie über das Ausmaß einer Masterarbeit hinausgeht.
90/10-Regelung (Vorziehregelung) (↑)
Wenn ihr euch dem Ende eures Bachelorstudiums nähert und euren Fachschwerpunkt im Master weiterstudieren möchtet, könnt ihr zu einem geringen Ausmaß LVs aus dem Master vorziehen. Dabei gilt für die Fachschwerpunkte BW, Geo und VWL, dass ihr maximal 10% der Master-LVs (12 ECTS) vorziehen dürft, wenn ihr mindestens 90% der Bachelor-LVs (162 ECTS) positiv absolviert habt.
Achtung NAWI-Tech: Für NAWI-Tech gilt diese Regelung nicht! Ihr dürft ohne Einschränkungen LVs vorziehen :)
Anerkennungen (↑)
Um Leistungen, die in anderen Studienrichtungen oder an einer anderen Bildungseinrichtung absolviert worden sind, anzuerkennen, ist immer ein Antrag im Online-System zu stellen. Dieser ist dann an das jeweilige Prüfungsreferat zu übermitteln. Für die Fachschwerpunkte BW, Geographie und VWL ist das Prüfungsreferat der URBI-Fakultät zuständig, für den Fachschwerpunkt NAWI-Tech ist das Prüfungsreferat der NAWI-Fakultät zuständig (für an der Uni Graz Inskribierte) oder die TCVB-Fakultät (für an der TU Inskribierte).
Achtung NAWI-Tech: NAWI-Tech Studierende, welche auf der Uni Graz inskribiert sind, müssen nach Eingabe ins UGO den Ausdruck ins Koordinationsbüro bringen oder elektronisch übermitteln! Nach erfolgter Genehmigung des CuKo-Vorsitzenden wird das unterschriebene Formular an das NAWI-Dekanat weitergeleitet. Für NAWI-Tech Studierende, welche an der TU Graz inskribiert sind, ist das TCVB-Dekanat (Petersgasse 10–12/II) zuständig.
Achtung: Die Curricula-Kommission USW bittet darum, dass Anrechnungen von Uni-Graz-Lehrveranstaltungen für das freie bzw. umweltorientiere Wahlfach nicht vorzeitig eingereicht werden. Die Zuordnung von LVs zu den jeweiligen Modulen erfolgt nämlich sowieso erst bei Studienabschluss und damit würde unnötige Bürokratie vermieden werden!
Wird der inskribierte Studienplan in UGO bereits im SPO-Management abgebildet, so können Studierende die Zuordnung zu den Modulen nach positiver Absolvierung der LVs selbst vornehmen!
Hilfe zu Anrechnungen (↑)
Wie Prüfungen, welche an der Uni Graz, an einer anderen inländischen sowie an einer ausländischen tertiären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule,…) absolviert wurden, in UGO eingetragen werden sollen, behandelt der Menüpunkt Hilfe zu Anrechnungen. Am Ende der verlinkten Seite findet ihr zudem weiterführende Informationen.
Umbuchung angerechneter LVs im freien WF in das umweltorientierte WF (↑)
Wenn LVs bereits für das freie Wahlfach angerechnet wurden und es stellt sich aber bei Studienabschluss heraus, dass die entsprechenden LVs im Curriculum als Pflichtfach bzw. gebundenes Wahlfach deklariert sind, so kann ein bereits positiv ausgestellter Anerkennungsbescheid nachträglich geändert werden. Allerdings handelt es sich hier um eine „Kann“- und nicht „Muss“-Bestimmung des Studiendekans und wird nur bei einer klar nachvollziehbaren Argumentation als besonderer Ausnahmefall realisiert!
Kann ich Anrechnungen durchführen, wenn ich meinen geplanten Studienplanwechsel noch nicht vollzogen habe? (↑)
Nein, das ist nicht möglich. Erst wenn ein Studium in UGO freigeschaltet ist, können Anrechnungen durchgeführt werden.
Ab wann kann ich meinen Bachelorabschluss einreichen (muss ich alles schon haben oder geht es auch wenn die Bachelorarbeit/eine LV noch fehlt)? Wo muss ich hingehen? (↑)
Alle ausgefüllten und bestätigten Formulare können mit Vermerk der noch ausständigen Fächer vorzeitig im Prüfungsreferat des URBI-Dekanats (BW, Geo, VWL) bzw. NAWI-Dekanats (NAWI-Tech) abgegeben werden. Die weitere Vorgangsweise wird von den jeweiligen FachbearbeiterInnen vorgegeben.
Die entsprechenden Protokolle zum Studienabschluss sind für das URBI-Dekanat hier und für das NAWI-Dekanat hier zu finden. Bitte die entsprechende Vorgehensweise des jeweiligen Dekanats beachten!
Auslandssemester (↑)
Bei der Wahl der Gastuniversität für das Auslandssemester sollte darauf geachtet werden, dass entweder Kurse angeboten werden, die sich mit Kursen des jeweiligen Studienplans decken, oder solche die als sinnvoll für das (noch nicht absolvierte) umweltorientierte bzw. freie Wahlfach erscheinen. Vor der Absolvierung des Auslandssemesters ist ein Vorausbescheid zu beantragen, in dem die Wahl der Fächer überprüft wird.
Achtung: Wir empfehlen dringend, sich nach Bestätigung der Nominierung durch die Gastuniversität, mit der dort zuständigen Koordinationsperson in Verbindung zu setzen um im Vorfeld informell abzuklären, ob die beabsichtigten LVs an der Gastuniversität überhaupt besucht werden dürfen! Oft ist man an eine Fakultät oder einen Studiengang gebunden bzw. dürfen keine Master-LVs besucht werden, wenn man als Bachelorstudierende/r an die Gastuniversität kommt.
Prüfungsantritte (↑)
An der Uni Graz haben Studierende die Möglichkeit Prüfungen 3x zu wiederholen (4 Antritte). Fächer, welche einer STEOP zugeordnet sind, dürfen ebenfalls 3x wiederholt werden (4 Antritte). Alle NAWI-Graz Studierende dürfen sowohl STEOP- als auch nicht-STEOP-Prüfungen 4x wiederholen (5 Antritte). Der letzte Prüfungsantritt ist zwingend kommissionell abzuhalten, der vorletzte Antritt kann auf Antrag kommissionell durchgeführt werden.
Möchte man sich eine Prüfungsnote ausbessern, so muss man innerhalb von 12 Monaten zur Prüfung erneut antreten. Es zählt immer die letztgültige Note, nicht die bessere!
Welches Dekanat ist für eine kommissionelle Prüfung zuständig?(↑)
Für die Organisation und Durchführung ist immer das Dekanat jener Fakultät zuständig, an der das Prüfungsfach angeboten wird. Das heißt es ist auch das Formular „Anmeldung zur kommissionellen LV-Prüfung“ der durchführenden Fakultät zu verwenden!
Beispiel: Ein/e NAWI-Tech Student/in benötigt eine kommissionelle Prüfung in VO Computational Basics. Formal ist für NAWI-Tech das NAWI-Dekanat (Uni Graz inskribiert) bzw. TCVB-Dekanat (TU inskribiert) für Anrechnungen etc. zuständig. USW Computational Basics wird allerdings am USW-Institut gelehrt, welches Teil der URBI-Fakultät ist. In dem Fall hätte der/die NAWI-Tech Student/in das Formular der URBI zu verwenden und dieses auch dort abzugeben.
Kann ich mir ein Praktikum als umweltgebundenes Wahlfach anrechnen lassen? (↑)
Nein. Praktika können nur im Rahmen der freien Wahlfächer angerechnet werden. Eine 4 wöchige Vollzeitanstellung entspricht 6 ECTS, abweichende Zeitausmaße werden aliquot errechnet.
Welche Fächer kann ich mir als freie Wahlfächer anrechnen lassen? (↑)
Generell jedes, das nicht im Curriculum als PF ausgewiesen ist. Aufzupassen ist allerdings, wenn Masterlehrveranstaltungen im Bachelorstudium vorgezogen werden und man sich die Prüfung als Wahlfach anrechnen lässt, dann kann man das entsprechende Masterstudium nicht mehr belegen, weil diese Pflichtlehrveranstaltung dann fehlen würde. Die LV ist dann sozusagen „verbraucht“.
Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) (↑)
Die STEOP soll einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums geben und besteht bei USW aus mehreren Fächern (siehe hier).
Vor dem erfolgreichen Abschließen der STEOP darf nur eine bestimmte Anzahl an ECTS von den Lehrveranstaltungen absolviert werden. Ist der maximale Umfang an ECTS erreicht, ist die Anmeldung zu weiteren Lehrveranstaltungen so lange nicht möglich, bis die STEOP erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wie viele das sind, hängt von der Anzahl der ECTS in der STEOP sowie der Studienplanversion ab.
17W: Neben den STEOP-Fächern dürfen insgesamt nicht mehr als 22 ECTS absolviert werden. Davon sind auch die umweltorientierten sowie freien Wahlfächer betroffen.
11W/14W: Insgesamt dürfen nicht mehr als 60 ECTS absolviert werden (inklusive Fächer der STEOP), bei USW NAWI-Tech dürfen nicht mehr als 40 ECTS (inklusive Fächer der STEOP) absolviert werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die freien Wahlfächer.
Was passiert, wenn ich die STEOP nicht bestehe? (↑)
Wird ein STEOP-Fach nicht positiv absolviert (max. 4 Antritte für BW/Geo/VWL, max. 5 Antritte für NAWI-Tech) so wird man für das betroffene Studium für die Dauer eines Jahres gesperrt.
Beispiel: Fällt man bei der VO USW Computational Basics im Sommersemester 2020 zum 4. Mal durch, so ist man für das Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 für das USW-Studium gesperrt. Ab dem Wintersemester 2021/22 darf man dann wieder zur VO USW Computational Basics antreten um die STEOP abzuschließen.
Welche LV-Typen sind anwesenheitspflichtig? (↑)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VU, UE, PS, SE, LU,…) sind generell anwesenheitspflichtig, einzig Vorlesungen (VO) sind nicht prüfungsimmanent. Das heißt konkret, dass es für eine VO keine Anwesenheitspflicht gibt und auch keine Anmeldepflicht zur VO besteht – allerdings muss man sich für eine Prüfung zu einer VO separat anmelden. Pro Semester müssen drei VO-Prüfungstermine angeboten werden. VO-Prüfungen, die der STEOP zugeordnet sind, müssen nur 2x/Semester stattfinden.
Wie oft darf man fehlen? (↑)
Grundsätzlich darf man in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter nur unter Angabe von triftigen Gründen fehlen. Wie oft man nun fehlen darf, um eine Lehrveranstaltung trotzdem noch zu bestehen, hängt von den einzelnen Lehrveranstaltungen ab, da Unterschiede in den Abhaltungsterminen vorhanden sind (Häufigkeit, Blockveranstaltungen, Semesterstunden, etc.).In einer der ersten Einheiten der Lehrveranstaltung muss der/die Lehrende die Prüfungsmodalitäten bekannt geben. Dazu zählt auch die Regelung der Anwesenheit. Es gibt hier keine Pauschalregelungen! Das Fehlen in der ersten Einheit ist generell zu vermeiden, weil man dadurch automatisch den Fixplatz verliert.
Wenn zum Zeitpunkt der maximal zulässigen Fehlstunden bereits eine Teilleistung (Mitarbeit, Tafelleistung, Kurztest, Zwischenklausur, Referat…) erbracht wurde, so ist eine prüfungsimmanente LV zwingend mit „nicht genügend“ zu beurteilen. Selbiges gilt, wenn man sich von einer prüfungsimmanenten LV wieder abmelden möchte.
Überschneidungen (↑)
Im Laufe des Studiums wird es zwangsläufig zu Überschneidungen kommen. Generell sollten STEOP-Fächer gegenüber prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen und prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gegenüber Vorlesungen bevorzugt werden. Ebenso sollten Lehrveranstaltungen, welche als Voraussetzung für den Besuch anderer Fächer dienen, rechtzeitig absolviert werden, um mögliche Stehzeiten im weiteren Studienverlauf zu vermeiden.
Bei geringfügigen Überschneidungen sind Lehrende häufig recht kulant und akzeptieren kleine Abweichungen, sofern man sie darüber informiert!
Wie melde ich mich zu einer LV an? (↑)
-> alte Studienplanverwaltung: 4students Video
-> neue Studienplanverwaltung (SPO): 4students Video
Wie melde ich mich zu einer Prüfung an? (↑)
-> alte Studienplanverwaltung: 4students Video
-> neue Studienplanverwaltung (SPO): 4students Video
Musterstudienplan (↑)
Um Erstsemestrigen die Orientierung, speziell zu Studienbeginn zu erleichtern, gibt es den sogenannten Musterstudienplan (zu finden im Curriculum, Studienleitfaden bzw. in UGO unter „Studium“ und danach „Semesterplanansicht“ wählen). Der Musterstudienplan ist als Richtschnur so gestaltet, dass Fächer anhand ihrer inhaltlichen und voraussetzenden Stellung im Studienplan absolviert werden, sodass das Studium in Mindeststudienzeit (6 Semester für Bachelor, 4 Semester für Master) abgeschlossen werden kann. Der Musterstudienplan ist so aufgebaut, dass man im Wintersemester mit dem Studium beginnt.
Achtung: Aus administrativen Gründen kann es auch beim Musterstudienplan zu terminlichen Überschneidungen von LVs kommen! Ebenso kann es passieren, dass LVs im Musterstudienplan zwar dem 1. Semester (Wintersemester) zugeordnet sind, aber erst im Sommersemester angeboten werden.
Was ist der Studienleitfaden und wo bekomme ich diesen? (↑)
Der Studienleitfaden ist eine kostenlose Broschüre, welche von der Studienvertretung USW verfasst wird. Der Leitfaden gibt einen kompakten Überblick über studienrelevante Bestimmungen wie das Curriculum, Voraussetzungsketten oder STEOP-Fächer. Zudem werden die ersten wichtigen Schritte an der Uni (Bibliotheksausweis, Tutorien,…) erklärt und man erfährt wo man Informationen über weitere Aktivitäten der USW-Community bekommt. Die Leitfäden können hier für alle Fachschwerpunkte eingesehen werden.
Gedruckte Ausgaben sind erhältlich an der ÖH vor dem URBI-Zimmer (Harrachgasse 21, neben dem schubertNEST), bei Erstsemestrigen- sowie Maturantenberatungen der ÖH, im Koordinationsbüro und in der OV USW. Vor allem zu Studienbeginn als auch im Laufe des Studiums lohnt es sich immer wieder einen Blick hineinzuwerfen!
Muss ich umsteigen? (↑)
Nein, Studierende mit bisherigem (“altem”) Studienplan haben bis 30. September 2021 (4 Jahre) Zeit, mit dem bisherigen Studienplan (11W/14W) abzuschließen.
Soll ich umsteigen? (↑)
Ob Umsteigen zweckmäßig ist, hängt vom individuellen Studienfortschritt ab. Am besten ist es daher, sich mit den Unterlagen seines aktuellen Studienforschrittes mit uns (deiner Studienvertretung) zu besprechen.
Neue STEOP? Was gilt für mich, wenn ich umsteige? (↑)
Für Umsteiger gilt die neue STEOP.
Wie kann ich umsteigen? (↑)
Gebt eure Absicht/Entscheidung bei der Studien- und Prüfungsabteilung (Uni Graz Inskribierte) bzw. dem Studienservice (TU Inskribierte) bekannt. Besprecht euch bitte vorher mit uns.
Welche LVs muss ich nun tatsächlich absolvieren? (↑)
Es sind die LVs zu absolvieren, die im aktiven Studienplan (UGO-Vistenkarte) stehen.
Wer den bisherigen weiterstudiert: die LVs des bisherigen.
Alle, die sich für den neuen Studienplan entscheiden: die LVs des neuen Studienplans. Alle, die im WS17/18 oder danach beginnen, starten mit dem neuen Studienplan (17W).
Ich habe LVs absolviert, die im neuen Studienplan nicht mehr vorkommen — verliere ich diese ECTS wenn ich umsteige? (↑)
Nein — für jede absolvierte LV im alten Studienplan gibt es eine Anrechnung für eine LV im neuen Studienplan.
Eine Liste dieser Anrechnungen findet sich im neuen Studienplan im Kapitel “Äquivalenzliste”.
Muss ich LVs des neuen Studienplanes nachholen? (↑)
Nein, wenn weiter nach dem alten Studienplan studiert wird.
Beim Umsteigen in den neuen Studienplan hängt es vom Studienfortschritt ab, welche neuen LVs absolviert werden müssen.
Für alle neuen LVs, für die schon die äquivalenten LVs im alten Studienplan absolviert wurden, gibt es automatisch die Anrechnung.
Welche LV des alten Studienplanes für welche LV des neuen Studienplanes anerkannt wird, steht in der Äquivalenzliste des neuen Studienplanes.
Es wird neue LVs geben / Bisherige LVs werden verschwinden — Habe ich etwas umsonst gemacht? (↑)
Absolvierte ECTS bleiben auf alle Fälle bestehen. Keine absolvierte LV wurde umsonst gemacht — die Äquivalenzliste im neuen Curriculum listet auf, welche der “alten LVs” für welche neuen LVs anerkannt werden.
Wer nach altem Studienplan abschließen möchte, findet dort auch alle LVs, die ab jetzt für nicht mehr angebotene LVs zu absolvieren sind.
Die Äquivalenzliste funktioniert automatisch, ist aber nicht verpflichtend: jede andere LV, die inhaltlich entspricht, kann dem studienrechtlichen Organ zur Anerkennung für eine “alte” aber auch eine “neue” LV vorgelegt werden (passiert oft im Zuge von Auslandasaufenthalten). Allerdings sollte unbedingt vorher geklärt werden, ob mit der Anerkennung zu rechnen ist.
Änderungen bei den Systemwissenschaften (↑)
Mit den neuen Curricula (17W) gehen auch einige Verbesserungen der angebotenen Lehrveranstaltungen einher. Alle Details dazu finden sich im jeweiligen Curriculum. Die wichtigsten Änderungen im Bereich Systemwissenschaften, die somit alle Fachschwerpunkte betreffen, sind im Folgenden kurz zusammengefasst.
Die “Übungen zu Systemwissenschaften” wird es in Zukunft nicht mehr geben. Abgelöst werden sie durch die VO “USW Computational Basics” und die UE “Übungen USW Computational Basics”, in denen programmiertechnische Grundkenntnisse in der Programmiersprache Python vermittelt und geübt werden.
Das Proseminar “Angewandte Systemwissenschaften” ändert sein Format. Es ist nun aufgeteilt in zwei Veranstaltungen (“Angewandte Systemwissenschaften 1” und “Angewandte Systemwissenschaften 2”). Diese beiden Veranstaltungen sind wiederum unterteilt in mehrere Gruppen. Jede Gruppe wird ein ganzes Semester eine gewisse Thematik behandeln (siehe Name der Gruppe). Sie können sich also für einen Thema entscheiden, das Sie besonders interessiert.
Studierende im alten Studienplan können entweder eine Gruppe aus “Angewandte Systemwissenschaften 1” oder “Angewandte Systemwissenschaften 2” besuchen.
Studierende im neuen Studienplan müssen eine Gruppe der “Angewandten Systemwissenschaften 1” und eine Gruppe der “Angewandten Systemwissenschaften 2” absolvieren.
Beide Proseminare werden sowohl im Winter‑, als auch im Sommersemester angeboten, die Anzahl und die Themengebiete der Gruppen sind jedoch nicht immer gleich.
Gesamtüberblick der Änderungen (↑)
Wer einen Gesamtüberblick über die Änderungen von 11W auf 17W benötigt, kann sich diesen hier runterladen und ausdrucken.
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
Bib/BiB | Bibliothek – in der Regel ist die Hauptbibliothek gemeint.Wenn Du dich mit dem Thema Auslandssemester beschäftigst, dann wird damit auch das Büro für internationale Beziehungen abgekürzt. |
Curriculum | Das Curriculum – auch als Studienplan bezeichnet – ist die gesetzliche Grundlage deines Studiums und gleichzeitig der Plan, nach dem Du studieren musst. |
CuKo | Die Curriculakommission beschließt und verändert die jeweiligen Curricula und ist verantwortlich für die Lehrplanung. Sie besteht aus je drei Vertretern der ProfessorInnen, drei des sogenannten Mittelbaus sowie drei Studierenden. |
CuKo-Vorsitzender | Der/die CuKo-Vorsitzende ist in deinem Studium vor allem für mögliche Anrechnungen zuständig. Diese Person wird auch als „Studienrechtliches Organ“ bezeichnet. |
Dekanat | Das Dekanat ist für die Administration einer jeden Fakultät zuständig. So werden am Prüfungsreferat eines Dekanats etwa Anrechnungen von Lehrveranstaltungen bearbeitet. |
ECTS | Das „European Credit Transfer System“ ist das europäische System für die Anrechnung von Studienleistungen. In deinem Bachelorstudium hat Du 180 ECTS zu absolvieren. 1 ECTS entspricht einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich 25 Arbeitsstunden (Anm.: der Aufwand kann je nach Lehrveranstaltungstyp stark variieren). |
Fakultät | Die Fakultät ist eine Organisationseinheit der Universität, unter welcher mehrere fachverwandte Institute und Studienrichtungen zusammengefasst sind. |
FWF | Freies Wahlfach |
HTU | HochschülerInnenschaft an der Technischen Universität Graz |
IG USW | Interessensgemeinschaft USW |
IP | Interdisziplinäres Praktikum |
KFU (G) | Karl-Franzens Universität (Graz |
KoBü | Das Koordinationsbüro für USW ist dein erster Ansprechpartner seitens der Universität für mögliche Fragen und Probleme. |
LV | Lehrveranstaltung |
Matrikelnummer | Deine persönliche Kennnummer an der Universität, mit Hilfe derer Du dich überall anmelden kannst. Du bekommst in deinem Leben nur eine Matrikelnummer. |
NAWI | Naturwissenschaftliche Fakultät an der KFU |
NAWI Graz | Kooperationsprojekt zwischen KFU und TU im naturwissenschaftlichen Bereich in Lehre und Infrastruktur. NAWI-Studien werden gemeinsam angeboten, so wie NAWI-Tech etwa. |
ÖH | Österreichische HochschülerInnenschaft; die gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden. Du bist automatisch Mitglied, da Du jedes Semester den ÖH-Beitrag zahlen musst. |
PF | Pflichtfach |
Satzung | Die Satzung einer Universität definiert Rechte und Pflichten und vervollständigt die Bestimmungen des Universitätsgesetzes. Für detaillierte Fragen wende dich bitte direkt an die Studienvertretung. |
SOWI | Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät an der KFU |
StuKo | Die StuKo ist an der TU das Pendant zur CuKo und besteht im Fall von USW aus je vier Vertretern der ProfessorInnen, des Mittelbaus sowie vier Studierenden. |
SS/SoSe | Sommersemester |
STEOP | Die Studieneingangs- und Orientierungsphase enthält einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studiums. Sie muss positiv absolviert werden, um mehr als 22 ECTS (17W) bzw. 60 ECTS (BWL, Geo, VWL 11W) bzw. 40 ECTS (NAWI-Tech 14W) Pflichtfächer absolvieren zu können. Die genaue Regelung ist in den jeweiligen Curricula einsehbar. |
StPA | Studien- und Prüfungsabteilung |
StV | Studienvertretung |
TCVB | Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie an der TU |
TU (G) | Technische Universität (Graz) |
WS | Wintersemester |
UG | Das Universitätsgesetz 2002 betrifft alle österreichischen Universitäten und beinhaltet viele Bestimmungen, die für dich relevant sein können. Wir bitten darum, dass Du dich bei etwaigen Fragen an die Studienvertretung wendest, da eine Auflistung hier nicht geeignet ist |
UGO | Das UniGrazOnline ist das zentrale Online-Tool, das Du für die Organisation deines Studiums benötigst. |
uoWF/GWF | Umweltorientiertes Wahlfach/Gebundenes Wahlfach |
URBI | Fakultät für Umwelt‑, Regional- und Bildungswissenschaften an der KFU |
USW | Umweltsystemwissenschaften |
USW-Institut | Institut für Umweltsystemwissenschaften |
Immanenter Prüfungscharakter bedeutet Anwesenheitspflicht und kontinuierliche Mitarbeit bzw. Leistungsüberprüfung (Zwischentest, Klausuren, Referate, etc.) während des Semesters.
Abkürzung | Bedeutung | |
---|---|---|
VO | Vorlesung | |
OV | Orientierungsveranstaltung | |
TU | Tutorium | |
KS | Kurs | |
PS | Proseminar | |
UE | Übung | |
SE | Seminar | |
PV | Privatissimum | |
AG | Arbeitsgemeinschaft | |
RE | Repetitorium | |
KO | Konversatorium | |
PR | Praktikum | |
EX | Exkursion | |
VU | Vorlesung verbunden mit Übung | |
XU | Exkursion verbunden mit Übung | |
LU | Laborübung | |
DQ | Doktoratskolloquium | |
PT | Projekt |