Keine Aufnahmeprüfung für USW
Es haben sich für alle genannten Studien weniger StudienwerberInnen registriert als Studienplätze zur Verfügung stehen, daher entfällt das weitere Aufnahmeverfahren. Es gibt für alle genannten Studien keine Aufnahmeprüfung. Alle bis dato registrierten Personen erhalten einen Studienplatz.
Für die Studien Rechtswissenschaften (JUS) und Umweltsystemwissenschaften (USW) mit den drei Fachschwerpunkten wird vom 22. Mai 2019 bis einschließlich 31. August 2019 eine Nachanmeldung für die noch vorhandenen Plätze eingerichtet. Während dieses Zeitraums sind StudienwerberInnen zur Nachanmeldung berechtigt, die sich bisher noch an keiner Universität registriert haben. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Einlangens der Nachanmeldung vergeben. Für diese Nachanmeldung ist die Absolvierung des Online-Self-Assessments verpflichtend.
Liebe Grüße,
Eure StV USW